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Der Vermittlungsgutschein
AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach §45 SGB III Absatz 1 Satz 1 SGB III oder SGB II §16 Abs. 2 i.V.m. § 45 SGB III Abs. 1 Satz 1. Das heißt, er berechtigt zur Auswahl zugelassener Träger, wie Bildungsträger und private Arbeitsvermittler. Genauer bedeutet das, mit dem Gutschein bescheinigt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir als Arbeitsuchende/r oder als Erwerbslose/r das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für eine private Arbeitsvermittlung deiner Wahl!
Wie funktioniert das Prozedere?
Als Gutscheininhaber/in kannst du dir selbst einen oder mehrere als Maßnahmeträger zugelassene private Arbeitsvermittler aussuchen. Du informierst dich über das Angebot und entscheidest, welche Leistung du in Anspruch nehmen möchtest. Dann erfragst du bei deiner/m Vermittler/in einen AVGS. In dem Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt. Nimmst du an einer unserer Coachingmaßnahmen teil, gibst du den Gutschein bei uns ab und wir kümmern uns um das weitere Vorgehen. Möchtest du in eine Arbeit vermittelt werden, reichst du vorerst eine Kopie deines Gutscheins bei uns ein. Wir finden dann mit dir deine Wunschfirma und die passende Tätigkeit und bereiten mit dir alles optimal vor. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhalten wir dann das Original des Gutscheins von dir und rechnen damit direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Für dich bleibt alles kostenlos.
Wer kann einen AVGS beantragen?
Alle Menschen, die bei ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Vermittlungsgutschein beantragen. Dazu gehören neben Empfänger*innen von ALG I und Empfänger*innen von ALG II unter anderem auch:
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arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
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Selbständige oder Berufsrückkehrer
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Studierende und Auszubildende auf Jobsuche
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Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
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Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften
Also beantrage noch heute einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein! Diesen bekommst du bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Auf seiner Grundlage kannst du von uns in einen Job vermittelt werden und an all unseren zertifizierten Maßnahmen KOSTENLOS teilnehmen! Achte bitte darauf, der Gutschein kann zeitlich befristet oder regional beschränkt sein.
Wir freuen uns auf unsere gemeinsame, erfolgreiche Zeit!